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Kandidatenmarkt

Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen: Ablauf, Hürden und was in der Halle danach passiert

Vier Wege führen seit der Reform in die deutsche Werkhalle, und für tarifgebundene Betriebe entfällt sogar die Gehaltsschwelle. Der schwierigere Teil beginnt aber nach der Einreise.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes führen vier Wege in eine industrielle Rolle: anerkannte Fachkraft, Erfahrungssäule ohne deutsche Anerkennung, Anerkennungspartnerschaft mit Anerkennung im laufenden Betrieb und die Chancenkarte zur Jobsuche.
  • Die Erfahrungssäule verlangt kein deutsches Anerkennungsverfahren: ein im Ausbildungsstaat anerkannter Abschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildung und zwei Jahren Berufserfahrung genügen für nicht reglementierte Berufe.
  • Die Gehaltsschwelle der Erfahrungssäule liegt 2026 bei 45.630 Euro brutto im Jahr, das sind 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden und beschäftigt er zu diesen Bedingungen, entfällt die Schwelle.
  • Die Anerkennungspartnerschaft verpflichtet beide Seiten: Der Betrieb muss das Anerkennungsverfahren nach der Einreise aktiv mitbetreiben, nicht nur zulassen.
  • Der Vorgang scheitert selten am Visum und oft an den Wochen danach: Wohnraum, Sprache im Schichtalltag, Einarbeitung mit Sicherheitsunterweisung und ein Team, das nicht vorbereitet wurde.

Die Rechtslage ist nicht mehr das Hindernis

Bis vor wenigen Jahren endete das Gespräch über ausländische Fachkräfte im Mittelstand meist bei der Anerkennung: Ohne deutschen Abschluss ging nichts, und das Verfahren dauerte länger als die Geduld des Betriebs. Diese Begründung ist überholt.

Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind mehrere Wege dazugekommen, die genau dort ansetzen, wo industrielle Rollen liegen: bei Menschen mit einer Berufsausbildung und Praxis an der Maschine, nicht bei Akademikern. Dieser Beitrag ordnet die Wege und die Zahlen ein, die für 2026 amtlich bekanntgemacht sind. Er ist keine Rechtsberatung, und er ersetzt nicht die Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde für Ihren Einzelfall.

Vier Wege in die Werkhalle

  • Fachkraft mit anerkannter Berufsausbildung. Der klassische Weg über § 18a des Aufenthaltsgesetzes. Neu ist zweierlei: Bei erfüllten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Erteilung, und die Beschäftigung muss nicht mehr zum Abschluss passen. Wer eine anerkannte Ausbildung hat, darf auch in einer anderen qualifizierten Rolle arbeiten.
  • Die Erfahrungssäule. Für nicht reglementierte Berufe in allen Branchen. Verlangt werden ein im Ausbildungsstaat staatlich anerkannter Berufsabschluss mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer sowie mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf. Die formale Anerkennung in Deutschland ist hier nicht erforderlich. Für den größten Teil der Produktions-, Instandhaltungs- und Fertigungsrollen ist das der praktikabelste Weg.
  • Die Anerkennungspartnerschaft. Einreise mit Arbeitsvertrag, Anerkennungsverfahren erst danach und begleitend zur Beschäftigung. Vorher muss kein Verfahren eingeleitet und kein Teilgleichwertigkeitsbescheid vorliegen. Voraussetzungen sind neben dem Arbeitsvertrag eine Qualifikation mit mindestens zweijähriger Ausbildung oder ein Hochschulabschluss, beides im Ausbildungsstaat anerkannt, und Deutsch auf Niveau A2. Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr erteilt und ist auf bis zu drei Jahre verlängerbar.
  • Die Chancenkarte. Kein Weg für eine konkrete Stelle, sondern für die Jobsuche im Land. Erteilt wird sie über ein Punktesystem, mindestens sechs Punkte sind nötig, gezählt werden unter anderem Anerkennung, Sprache, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss oder ein mindestens zweijähriger Berufsabschluss sowie Deutsch A1 oder Englisch B2. Die Such-Chancenkarte gilt bis zu einem Jahr, danach ist eine Folge-Chancenkarte von bis zu zwei weiteren Jahren möglich. Erlaubt sind eine Nebenbeschäftigung bis 20 Stunden pro Woche und Probearbeit von jeweils höchstens zwei Wochen. Für Betriebe ist vor allem die Probearbeit interessant: Sie können vor der Festanstellung an der Anlage sehen, was jemand kann.

Alle Angaben nach dem Überblick des Bundes auf make-it-in-germany.com zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz.

Die Zahl, die viele Betriebe übersehen

Bei der Erfahrungssäule muss das Arbeitsplatzangebot ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung zusichern, für 2026 sind das 45.630 Euro (§ 6 Beschäftigungsverordnung). Der entscheidende Zusatz steht direkt daneben: Ist der Arbeitgeber tarifgebunden und beschäftigt er die Fachkraft zu den bei ihm geltenden tariflichen Bedingungen, entfällt die Schwelle. Damit fällt sie für einen großen Teil des industriellen Mittelstands weg, und zwar genau für die Betriebe, die tariflich unter der Schwelle einsteigen. Für die Blaue Karte EU gilt diese Ausnahme nicht.

Für akademische Rollen gilt die Blaue Karte EU mit eigenen Schwellen. Das Bundesministerium des Innern hat sie für 2026 mit 50.700 Euro beziehungsweise 45.934,20 Euro in Engpassberufen bekanntgemacht, jeweils abgeleitet von der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 18.12.2025). Zu den Engpassberufen zählen unter anderem Ingenieurberufe und Führungskräfte in der Warenherstellung, im Bau und in der Logistik. Beim niedrigeren Wert prüft die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen und kann dabei ein höheres Gehalt verlangen, wenn die Vergleichbarkeit mit inländischen Beschäftigten es erfordert.

Erfahrener Maschinenbediener erklärt einem neuen Kollegen die Steuerung an der Anlage

Montag, 6:00 Uhr, erste Frühschicht

Der Vorgang, den wir am häufigsten scheitern sehen, scheitert nicht an der Behörde. Er scheitert an dieser Schicht.

Der neue Kollege ist am Freitag angekommen, wohnt in einer Pension zwanzig Kilometer entfernt und hat keinen Führerschein, der hier gilt. Die Sicherheitsunterweisung liegt auf Deutsch vor, gesprochen wird in der Halle Platt und Fachjargon. Sein Einarbeiter hat ihn nicht eingeplant, weil ihm niemand gesagt hat, dass jemand kommt. Der Anerkennungsantrag, zu dem sich der Betrieb in der Partnerschaft verpflichtet hat, liegt bei der Personalabteilung, die dafür kein Verfahren kennt.

Nichts davon ist ein Ausländerthema. Es ist ein Onboarding-Thema, das durch Sprache, Entfernung und ein zusätzliches Verwaltungsverfahren härter ausfällt als sonst. Wer die Einreise organisiert und die erste Woche nicht, verliert die Person meist im ersten Halbjahr und beginnt von vorn.

Was das für Sie bedeutet

  • Klären Sie zuerst, ob der Weg ins Ausland überhaupt der richtige ist. Für viele Rollen im industriellen Mittelstand ist die erreichbare Fachkraft 40 Kilometer entfernt und in einem festen Arbeitsverhältnis. Welche Wege wann tragen, ordnet der Ratgeber zur Personalgewinnung in der Industrie.
  • Prüfen Sie die Tarifbindung, bevor Sie über Gehalt sprechen. Sie entscheidet darüber, ob die Schwelle von 45.630 Euro für Sie überhaupt gilt.
  • Nehmen Sie die Verpflichtung aus der Anerkennungspartnerschaft ernst. Sie verlangt, das Verfahren aktiv zu betreiben. Legen Sie vorher fest, wer im Haus zuständig ist, mit Namen, nicht mit Abteilung.
  • Planen Sie Wohnraum, Mobilität und Behördengänge wie Betriebsmittel. Ohne Wohnung und ohne Weg zur Frühschicht nützt die beste Qualifikation nichts.
  • Bereiten Sie die Schicht vor, nicht nur die Person. Sicherheitsunterweisung in verständlicher Form, ein benannter Einarbeiter mit Zeitkontingent, und die Information an das Team eine Woche vorher. Warum schon die Aufmerksamkeit selbst wirkt, zeigt der Beitrag zum Hawthorne-Effekt in der Einarbeitung. Die Schritte im Detail stehen im Ratgeber zur Einarbeitung von Produktionsmitarbeitern.
  • Holen Sie die verbindliche Auskunft dort, wo sie verbindlich ist. Dieser Beitrag ordnet die Wege, die Entscheidung im Einzelfall trifft die Ausländerbehörde. Denselben Vorbehalt macht der Beitrag zum legalen Abwerben von Mitarbeitern aus demselben Grund.

Der ehrliche Teil

Die Einwanderung einer Fachkraft ist kein schnellerer Weg zur Besetzung. Sie ist ein anderer Weg mit anderen Kosten: mehr Verwaltung, mehr Vorlauf, mehr Betreuung in den ersten Monaten, dafür Zugang zu einem Kandidatenkreis, den Ihr regionaler Wettbewerber nicht anspricht.

Sie trägt, wenn der Betrieb sie als Aufbau behandelt und nicht als Notlösung für ein Quartal. Wer sie als Notlösung startet, zahlt beide Rechnungen: die für den Vorgang und die für die Nachbesetzung.

Häufige Fragen

Welche Wege gibt es, Mitarbeiter aus dem Ausland einzustellen?+

Für Drittstaatsangehörige führen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Kern vier Wege in eine industrielle Rolle: die Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit anerkannter Berufsausbildung, die Sonderregelung bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung ohne deutsche Anerkennung, die Anerkennungspartnerschaft mit begleitendem Anerkennungsverfahren nach der Einreise und die Chancenkarte für die Arbeitsplatzsuche im Land. Für Staatsangehörige der EU gilt Freizügigkeit, dort entfällt der Aufenthaltstitel ganz.

Muss der Berufsabschluss in Deutschland anerkannt sein?+

Nicht in jedem Fall. Bei der Sonderregelung für berufspraktische Erfahrung ist die formale Anerkennung in Deutschland ausdrücklich nicht erforderlich, verlangt werden ein im Ausbildungsstaat staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf. Die Regelung gilt für nicht reglementierte Berufe, also für den größten Teil der industriellen Fach- und Produktionsrollen. Reglementierte Berufe brauchen weiterhin die Berufsausübungserlaubnis.

Welches Gehalt muss ein Industriebetrieb 2026 zusichern?+

Bei der Sonderregelung für berufspraktische Erfahrung verlangt der Gesetzgeber ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, für 2026 sind das 45.630 Euro. Ist der Arbeitgeber tarifgebunden und beschäftigt er die Fachkraft zu den bei ihm geltenden tariflichen Bedingungen, entfällt diese Schwelle. Für die Blaue Karte EU, die akademische Qualifikationen betrifft, liegen die Schwellen 2026 bei 50.700 Euro und bei 45.934,20 Euro in Engpassberufen. Dort gibt es keine Tarifausnahme.

Wie lange dauert eine Einstellung aus dem Ausland?+

Verlässlich planbar ist nur, dass mehrere Behörden beteiligt sind: Auslandsvertretung für das Visum, Ausländerbehörde, je nach Weg die Bundesagentur für Arbeit und die für die Anerkennung zuständige Stelle. Für einen schnelleren Ablauf können Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren mit der zuständigen Ausländerbehörde vereinbaren. Rechnen Sie den Vorgang trotzdem in Monaten und legen Sie den gewünschten Starttermin entsprechend früh.

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