Allgemeine Geschäftsbedingungen der PolyTALENT GmbH

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich

Die PolyTALENT GmbH („PolyTALENT“) bietet ihre Dienstleistungen basierend auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) an. Dies umfasst auch zukünftige Geschäfte mit dem Kunden, die aus der bestehenden Geschäftsbeziehung entstehen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch nicht, wenn in vertragsbezogenen Dokumenten des Kunden (wie Bestell- oder Auftragsformularen) darauf Bezug genommen wird. Die Durchführung der beauftragten Dienstleistung stellt keine Zustimmung zur Geltung von AGB des Kunden dar.

Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer gemäß § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliche Sondervermögen sowie sonstige institutionelle Kunden, die nicht als Verbraucher nach § 13 BGB handeln.

PolyTALENT behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu modifizieren. Kunden werden über Änderungen in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) informiert. Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widerspricht. PolyTALENT wird in der Mitteilung auf diese Konsequenz hinweisen.

 

2. Vertragsschluss und Leistungserbringung

Ein Vertrag kommt in der Regel durch ein Angebot von PolyTALENT, das die wesentlichen Inhalte und Konditionen der Dienstleistung beschreibt, und eine entsprechende Beauftragung durch den Kunden zustande. Eine spezielle Form der Beauftragung ist nicht vorgeschrieben, sollte jedoch aus Beweisgründen dokumentiert werden (z.B. per E-Mail, elektronische Signatur etc.). Eine mündliche Beauftragung kann durch eine Auftragsbestätigung von PolyTALENT dokumentiert werden. Auch das Buchen eines Termins für ein Einführungsmeeting oder ähnliche Aktionen, die den Leistungsbeginn initiieren, gelten als Beauftragung zu den angebotenen Konditionen. Zudem können Verträge auch auf andere Weise geschlossen werden, etwa durch ein dafür erstelltes Vertragsdokument.

Für den Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind das Angebot von PolyTALENT und eventuelle darin referenzierte Anhänge maßgeblich. Auch online verfügbare Unterlagen können durch Verlinkung oder URL-Referenz Teil des Vertrags werden.

PolyTALENT verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit branchenüblicher Sorgfalt durchzuführen. PolyTALENT ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen Dritter zu bedienen (z.B. Zulieferer, Freelancer, Subunternehmer).

 

3. Vertragslaufzeit

Für die Recruiting Dienstleistungen etabliert die PolyTALENT GmbH eine „Festlaufzeit“. Das heißt, der Vertrag beginnt mit der im Angebot definierten Dauer und endet automatisch nach Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, beträgt die Dauer der Vertragsperioden min. drei Monate.

Unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien, insbesondere bei fortgesetzten Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, die auch nach Abmahnung und Fristsetzung nicht behoben werden, oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage der Gegenseite. PolyTALENT ist zudem zur fristlosen Kündigung befugt, sollte der Kunde sich erheblich im Zahlungsverzug befinden (zum Beispiel bei ausstehenden Zahlungen für zwei Rechnungen oder mehr), nachdem zuvor zweimal gemahnt wurde und eine Frist von mindestens 14 Tagen ohne Erfolg verstrichen ist. In einem solchen Fall kann PolyTALENT die bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist anfallende Vergütung als Mindestschaden geltend machen. Kündigungserklärungen müssen schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.

 

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unterstützt PolyTALENT bei der Vertragserfüllung nach Kräften und auf eigene Kosten, einschließlich der Bereitstellung des erforderlichen Personals. Er benennt einen qualifizierten Ansprechpartner, der für alle vertragsrelevanten Entscheidungen und Handlungen befugt ist.

Der Kunde stellt PolyTALENT alle für die Leistungserbringung erforderlichen Dokumente und Informationen („Beistellungen“) rechtzeitig, vollständig, aktuell und im vereinbarten Format zur Verfügung, frei von Rechten Dritter.

Sofern PolyTALENT Gestaltungsfreiheit besitzt (insbesondere bei kreativen Leistungen wie der Produktion von Video- und Bildmaterial zur Präsentation des Kunden als Arbeitgeber, Gestaltung von Werbeanzeigen etc.), präzisiert der Kunde seine Wünsche und Anforderungen vor Leistungsbeginn und erteilt PolyTALENT die Freigabe zur Umsetzung im Rahmen dieser Vorgaben.

Der Kunde erteilt PolyTALENT vor Beginn der Leistungserbringung die Genehmigung zur Beschaffung von Waren und Dienstleistungen Dritter im vereinbarten Rahmen.

Sollte der Kunde Fehler oder Unvollständigkeiten in seinen Beistellungen oder Angaben feststellen, informiert er PolyTALENT umgehend und ergreift alle notwendigen Korrekturmaßnahmen.

Der Kunde garantiert, dass er zur Überlassung des bereitgestellten Materials berechtigt ist und räumt PolyTALENT die notwendigen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Er stellt PolyTALENT von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit behaupteten Rechtsverletzungen gegen PolyTALENT erhoben werden könnten.

Für von PolyTALENT produziertes Material, das Bildnisse von Mitarbeitern oder anderen für den Kunden tätigen Personen beinhaltet, sorgt der Kunde für die vorherige Einwilligung der betroffenen Personen und stellt PolyTALENT diese Einwilligungserklärungen dauerhaft zur Verfügung

Formularbeginn

5. Rechte an Arbeitsergebnissen

An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt die PolyTALENT GmbH dem Kunden exklusive, übertragbare und unterlizenzierbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein. Es bleibt PolyTALENT vorbehalten, ähnliche Ergebnisse auch für andere Kunden zu nutzen.

Für alle anderen Arbeitsergebnisse erteilt die PolyTALENT GmbH dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte, die inhaltlich an die Vertragszwecke gebunden und nur für diese Zwecke übertragbar sowie unterlizenzierbar sind.

Die Übertragung von Nutzungsrechten ist aufschiebend bedingt und tritt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung für die entsprechenden Leistungen in Kraft. PolyTALENT kann dem Kunden die vorläufige Nutzung der Ergebnisse gestatten. Für alle physischen Gegenstände, die Arbeitsergebnisse enthalten, behält sich PolyTALENT das Eigentum vor, bis die vollständige Bezahlung erfolgt ist.

6. Vergütung

Die Vergütung bestimmt sich nach den Vertragsunterlagen, insbesondere nach dem Angebot der PolyTALENT GmbH. Je nach Art der Dienstleistung kann die Vergütung aus einem Festpreis oder einer Einrichtungsgebühr und laufenden Monatspauschalen zusammengesetzt sein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Waren und Dienstleistungen Dritter, die von PolyTALENT im Rahmen der Leistungserbringung beschafft werden, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Preise für solche extern zu beschaffenden Leistungen werden, wenn möglich, im Vorfeld kommuniziert.

Die Vergütung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern nicht schriftlich ein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.

Ist die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart, erteilt der Kunde ein entsprechendes SEPA-Mandat. Dies gilt auch für Zahlungen unter nachfolgenden Verträgen. Bei Nicht-Einlösung der Lastschrift oder einer Rücklastschrift überweist der Kunde den geschuldeten Betrag innerhalb von drei Werktagen und trägt die entstandenen Kosten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen der PolyTALENT nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die zudem auf demselben Vertragsverhältnis beruhen müssen.

7. Termine, Leistungsstörungen, Höhere Gewalt

Vereinbarte Termine zur Leistungserbringung durch PolyTALENT gelten als unverbindliche Ziele, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich festgelegt. Leistungsfristen beginnen mit Vertragsschluss oder, falls erforderlich, mit dem Erhalt notwendiger Kundeninformationen.

PolyTALENT ist bei Nichterfüllung aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unvermeidbarer Ereignisse von der Leistungspflicht befreit, wie z.B. Naturkatastrophen, Streiks oder Cyberangriffe, solange diese nicht durch angemessene technische Maßnahmen vermeidbar gewesen wären.

Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden, wie z.B. nicht rechtzeitige Erteilung von Freigaben, führen ebenfalls zu einer Befreiung von der Leistungspflicht.

Diese Befreiung gilt für die Dauer der Behinderung plus einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche gegen PolyTALENT bestehen in solchen Fällen nicht.

PolyTALENT informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis über den Eintritt von höherer Gewalt oder anderen relevanten Umständen.

Formularende

8. Haftung auf Schadensersatz

Die PolyTALENT GmbH haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die PolyTALENT GmbH, soweit nicht eine mildere Haftung nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) vorgesehen ist, nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in letzterem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung der PolyTALENT GmbH für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von nicht wesentlichen Vertragspflichten beruhen, ist ausgeschlossen. Bei wiederkehrenden Leistungen ist die Haftung der PolyTALENT GmbH für leichte Fahrlässigkeit auf die Höhe der für die betreffende Vertragsperiode vereinbarten Vergütung beschränkt, jedoch nicht mehr als die typischerweise vorhersehbaren Schäden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, wenn die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der PolyTALENT GmbH in Frage kommt.

Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden des Kunden.

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und andere zwingende gesetzliche Regelungen bleiben von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

Soweit die Haftung von PolyTALENT GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Geheimhaltung

PolyTALENT GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder aufgrund anderer Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – sofern nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Dies gilt insbesondere für Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind.

Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen. Informationen, die ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich werden oder der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Die Verpflichtungen nach diesem § 9 gelten für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sie gelten nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten öffentlich bekannt werden.

 

10. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und werden die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um den Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Verarbeitet PolyTALENT GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, so wird hierfür ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen, der die Anforderungen der Artikel 28 ff. DSGVO erfüllt.

 

11. Referenzkundennennung

PolyTALENT GmbH ist berechtigt, den Namen des Kunden und erbrachte Dienstleistungen als Referenz öffentlich zu nennen. Hierfür wird PolyTALENT GmbH das Firmenlogo des Kunden im Rahmen der erteilten Nutzungsrechte verwenden.

Die PolyTALENT GmbH darf die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellten Arbeitsergebnisse als Referenz verwenden. Falls der Kunde exklusive Nutzungsrechte an diesen Arbeitsergebnissen hat, gewährt er der PolyTALENT GmbH die notwendigen Nutzungsrechte für diese Zwecke.

12 Schlussbestimmungen

Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Kunden bedarf der schriftlichen Zustimmung der PolyTALENT GmbH. Die PolyTALENT GmbH ist zur Übertragung von Rechten und Pflichten auf verbundene Unternehmen berechtigt.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der PolyTALENT GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist, der Geschäftssitz der PolyTALENT GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des gesamten Vertrags nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

PolyTALENT GmbH – 2023