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AGB

Geschäftsbedingungen für Personalvermittlung von PolyTALENT GmbH, Falkenbergstraße 5, 49393 Lohne (nachfolgend „PolyTALENT GmbH“)

 

 

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

 

1. Allgemeines

1.1 Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge, die zwischen PolyTALENT GmbH und dem Auftragsgeber (nachfolgend: Auftraggeber) zur Vermittlung von Personal geschlossen werden.

1.2 PolyTALENT GmbH erbringt für den Auftraggeber kombinierte Recruiting-Leistungen, die sowohl klassische Personalvermittlungsdienste (nachfolgend: „Vermittlungsleistungen“) als auch digitale Recruiting-Maßnahmen, insbesondere im Bereich Social Media Recruiting, umfassen (nachfolgend: „Recruitingleistungen“). Ziel der Leistungen ist die Vermittlung geeigneter Bewerber für eine vom Auftragsgeber zu besetzende Stelle bzw. Position. Die konkrete Ausgestaltung und der Leistungsumfang richten sich nach den individualvertraglichen Vereinbarungen.

1.3 Im Rahmen der klassischen Personalvermittlung sucht PolyTALENT GmbH geeignete Kandidaten über eigene Netzwerke, Datenbanken, Online-Plattformen und/oder durch Direktansprache.

1.4 Im Rahmen der digitalen Recruiting-Leistungen konzipiert und realisiert PolyTALENT GmbH Recruiting-Kampagnen auf geeigneten Social Media Plattformen und / oder Suchmaschinen. Dies kann insbesondere die Erstellung und Veröffentlichung von Stellenanzeigen, Videos, Grafiken, Texten sowie die technische Betreuung der Onlinekampagnen umfassen.

1.5 PolyTALENT GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.6 PolyTALENT GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen.  PolyTALENT GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für PolyTALENT GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft. PolyTALENT GmbH hat den Auftraggeber vor der Beauftragung eines Unterauftragnehmers informiert.

1.7 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt PolyTALENT GmbH hat – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

2. Mitwirkungspflichten des Auftragsgebers

2.1 Der Auftragsgeber ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.2 Vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ist der Auftragsgeber für die Beschaffung sämtlicher für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten oder sonstiger Inhalte (z.B. Texte, Videos, Audio, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder Systemumgebungen (z.B. Farbdefinitionen, technische Spezifikationen) (nachfolgend „Inhalte“) selbst verantwortlich und stellt diese PolyTALENT GmbH rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Dies ist Voraussetzung für die Tätigkeit von PolyTALENT GmbH. Stellt der Auftragsgeber diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann PolyTALENT GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben z.B. Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite oder der Arbeitsergebnisse mit einem Platzhalter versehen.

2.3 Sofern der Auftragsgeber PolyTALENT GmbH Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragsgeber sichert zu, zur Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte befugt zu sein, weil er die Inhalte entweder selbst erstellt hat oder die für die Übertragung notwendigen Rechte selbst wirksam erworben hat. Der Auftragsgeber räumt <<new_mdt_new_firmakurzindok>> für die Dauer des Vertragsverhältnisses das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die vom Auftragsgeber bereitgestellten Inhalte für die Erfüllung der vereinbarten Leistung zu nutzen. Dies beinhaltet die Bearbeitung, Modifizierung und Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen der vereinbarten Dienstleistung. Diese Rechte dienen ausschließlich dem Zweck der Vertragserfüllung durch PolyTALENT GmbH.

2.4 Der Auftragsgeber verpflichtet sich, PolyTALENT GmbH von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen könnten, einschließlich der angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung. Diese Freistellungsverpflichtung umfasst insbesondere Ansprüche, die auf einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Geschmacksmustern oder anderen geistigen Eigentumsrechten beruhen. Der Auftragsgeber unterstützt PolyTALENT GmbH bei der Abwehr von vorgenannten Ansprüchen, die Dritte gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund von Verletzungen von Immaterialgütern (Urheberrechte, Markenrechte, Recht am eigenen Bild, Geschmacksmuster usw.) an den Inhalten geltend machen, insbesondere durch Bereitstellung der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Auftragsgeber ist zum Ersatz aller zur Rechtsverfolgung erforderlichen Aufwendungen – insbesondere der notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten - verpflichtet, die PolyTALENT GmbH durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen.

2.5 PolyTALENT GmbH ist von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Auftragsgeber zu erbringen. PolyTALENT GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Auftragsgebers und/oder die vom Auftragsgeber bereitgestellten Inhalte auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. PolyTALENT GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Auftragsgeber zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Auftragsgeber bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.

2.6 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von PolyTALENT GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.7 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Auftragsgebers entstehen, ist PolyTALENT GmbH gegenüber dem Auftragsgeber in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.8 Kommt der Auftragsgeber seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht nach, kann PolyTALENT GmbH dem Auftragsgeber den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.

 

3. Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

3.1 PolyTALENT GmbH ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z.B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für PolyTALENT GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftragsgebers zuwiderläuft. PolyTALENT GmbH wird insbesondere keine sensiblen oder vertraulichen Informationen, die vom Auftragsgeber übermittelt wurden, ohne Zustimmung des Auftragsgebers in KI-Tools eingeben. Will der Auftragsgeber, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies PolyTALENT GmbH in Textform eigenständig mitzuteilen.

 

3.2 PolyTALENT GmbH sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird PolyTALENT GmbH dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z.B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

3.3 Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z.B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.

 

Teil 2–  Vermittlungsleistung

4. Vermittlungsleistungen

4.1 PolyTALENT GmbH wird vom Auftraggeber damit beauftragt geeignete Kandidaten (nachfolgend: „Bewerber“) zur Begründung eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages mit dem Auftraggeber zu vermitteln. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien individuell abgeschlossenen Vertrag bzw. den Angeboten von PolyTALENT GmbH.

4.2 Für die Vermittlung wird PolyTALENT GmbH vom Auftraggeber mit einem oder mehreren konkreten Aufträgen für bestimmte Stellen beauftragt.

 

5. Tätigkeiten von PolyTALENT GmbH

5.1 PolyTALENT GmbH sucht durch geeignete Maßnahmen für den Auftraggeber geeignete Kandidaten und dient dem Auftraggeber geeignete Kandidaten an.

5.2 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, übermittelt PolyTALENT GmbH Informationen zu geeigneten Kandidaten in Form von kurzen aussagekräftigen Profilen an den Auftraggeber. PolyTALENT GmbH informiert den Auftraggeber über neue geeignete Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Auftraggeber abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail).

5.3 Grundsätzlich endet mit der Andienung der Bewerber die Leistungspflicht von PolyTALENT GmbH. Die Andienung bezeichnet die Übermittlung geeigneter Bewerberprofile durch PolyTALENT GmbH an den Auftraggeber. Je nach Vereinbarung kann PolyTALENT GmbH aber auch die Steuerung und Begleitung des Auswahlprozesses vom ersten Kontakt bis zur Vertragsunterzeichnung mitübernehmen. 

5.4 Die abschließende Beurteilung, ob und inwiefern ein von PolyTALENT GmbH angedienter Bewerber den Anforderungen des Auftraggebers gerecht wird, obliegt dem Auftraggeber.

5.5 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass PolyTALENT GmbH die ihm vorgeschlagenen Bewerber vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen, auch anderen Unternehmen vorstellen kann. Der Auftraggeber hat keinen exklusiven Anspruch auf einzelne Bewerber aus dem Bewerberpool.  

 

6. Vertragsmodelle: erfolgsbasiertes Modell und Laufzeitmodell

PolyTALENT GmbH bietet die Durchführung seiner Vermittlungsleistungen wahlweise im Rahmen eines erfolgsbasierten Modells oder eines Laufzeitmodells an. Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus dem jeweils zwischen den Parteien durch eine individuelle Vereinbarung vereinbarten Modell.

 

7. Erfolgsbasiertes Modell

7.1 Bei dem erfolgsbasierten Modell verpflichtet sich PolyTALENT GmbH, für den Auftraggeber geeignete Bewerber zu identifizieren und vorzustellen, die zur Besetzung einer konkret definierten Position in Betracht kommen. Die Leistungserbringung erfolgt stellenbezogen im Rahmen eines Personalvermittlungsvertrages.

7.2 Sofern die Parteien keine abweichende Vergütungsregelung getroffen haben, richtet sich die Vergütung von PolyTALENT GmbH nach dem erfolgsabhängigen Modell. Die Höhe der Vergütung („Erfolgsprovision“) für die erbrachten Leistungen ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

7.3 Maßgeblich für die Berechnung des Bruttojahresgehalts sind alle vom Auftraggeber zugesagten festen und variablen Vergütungsbestandteile, unabhängig davon, ob diese monatlich, jährlich oder einmalig gezahlt werden. Hierzu zählen insbesondere Grundgehalt, Bonuszahlungen, Tantiemen, Provisionen, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie etwaige geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen, Aktienoptionen oder Sachleistungen), soweit sie dem Bewerber vertraglich zugesichert sind.

7.4 Die Provision wird fällig mit Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrags zwischen dem Auftraggeber oder einem mit ihm rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen und dem von PolyTALENT GmbH vermittelten Bewerber. Maßgeblich für den Provisionsanspruch ist nicht der tatsächliche Beginn der Tätigkeit, sondern der rechtsverbindliche Vertragsschluss; ein nachträglicher Wegfall des Vertrags oder eine Anfechtung (ex tunc oder ex nunc) eines ursprünglich abgeschlossenen Vertrags lassen den Provisionsanspruch nicht entfallen, es sei denn, der Grund für den Vertragswegfall wurde von PolyTALENT GmbH verschuldet.

7.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, PolyTALENT GmbH unverzüglich – spätestens jedoch binnen 7 Tagen nach Vertragsschluss mit dem vermittelten Bewerber – über den Abschluss des Beschäftigungsverhältnisses und die vereinbarte Vergütung schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren. Auf Aufforderung hat der Auftraggeber PolyTALENT GmbH eine Kopie des unterzeichneten Vertrages oder eine schriftliche Bestätigung der relevanten Vertragsinhalte zu übermitteln.

7.6 Kommt der Auftraggeber dieser Mitteilungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nach, ist PolyTALENT GmbH berechtigt, das Bruttojahresgehalt des Bewerbers im Wege der Schätzung festzulegen. Grundlage der Schätzung sind die üblichen Marktwerte für vergleichbare Positionen und Qualifikationen. Der Auftraggeber hat das Recht, dieser Schätzung binnen 14 Tagen unter Vorlage geeigneter Nachweise zu widersprechen. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der genannten Frist wiederspricht, ist für den Provisionsanspruch die Schätzung von PolyTALENT GmbH maßgeblich.

7.7 Die Rechnung über die Provision ist binnen 7 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gerät der Auftraggeber in Verzug, ist PolyTALENT GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

7.8 Eine Rückforderung der Provision im Falle der späteren Kündigung oder Vertragsauflösung mit dem Bewerber ist ausgeschlossen. Ein nachträglicher Wegfall des Vertrags oder eine Anfechtung (ex tunc oder ex nunc) eines ursprünglich abgeschlossenen Vertrags begründet ebenfalls keinen Anspruch auf Rückforderung der Provision, es sei denn, der Grund für den Vertragswegfall wurde von PolyTALENT GmbH verschuldet. Dies gilt unabhängig davon, aus welchem Grund das Vertragsverhältnis endet. Das wirtschaftliche Risiko der Vertragsbindung trägt allein der Auftraggeber.

 

8. Laufzeit

8.1 Im Laufzeitmodell schließen die Parteien einen Rahmenvertrag über die fortlaufende Erbringung von Vermittlungsleistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Laufzeit). Während der Laufzeit kann der Auftraggeber jederzeit konkrete Suchaufträge an PolyTALENT GmbH richten, um offene Stellen besetzen zu lassen. PolyTALENT GmbH verpflichtet sich, für den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten nach geeigneten Bewerberprofilen zu suchen. Ein bestimmter Vermittlungserfolg im Sinne des Abschlusses eines Vertrags zwischen Auftraggeber und Bewerber wird nicht geschuldet. Die finale Auswahlentscheidung und der Abschluss eines Arbeitsvertrags obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

8.2 Sofern zwischen den Parteien keine abweichende Regelung getroffen wurde, beträgt die Laufzeit 12 Monate ab Vertragsschluss. Während dieser Laufzeit sucht PolyTALENT GmbH für den Auftraggeber nach geeigneten Bewerberprofilen im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten.

8.3 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb des ersten Monats ab Vertragsschluss ordentlich zu kündigen, sofern bis dahin kein Bewerber vorgestellt wurde. Die Kündigung bedarf der Textform. In diesem Fall ist lediglich die anteilige Vergütung für den ersten Monat zu entrichten. Die Kündigung muss der PolyTALENT GmbH spätestens einen Monat nach Beginn der Laufzeit in Textform zugehen.

8.4 Erfolgt innerhalb des ersten Monats mindestens eine Bewerbervorstellung oder erklärt der Auftraggeber keine fristgerechte Kündigung, bleibt die vereinbarte Laufzeit verbindlich. Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Laufzeit ist in diesem Fall ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8.5 Die konkreten Konditionen – insbesondere zur monatlichen Vergütung, zur Abwicklung einzelner Suchaufträge sowie zu Kommunikations- und Reaktionsfristen – ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Individualvereinbarung.

8.6 Bei dem Laufzeitmodell handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des §§ 611 ff. BGB.

 

9. Bewerbermanagement

9.1 PolyTALENT GmbH informiert den Auftragsgeber über neu eingehende Bewerber mit Hilfe hierfür eingerichteter und mit dem Auftragsgeber abgestimmter Kanäle (beispielsweise per E-Mail).

9.2 Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprachen prüft PolyTALENT GmbH die eingehenden Bewerbungen nauf die Richtigkeit, Ernsthaftigkeit und Werthaltigkeit oder Geeignetheit.

9.3 Vorbehaltlicher abweichender individueller Absprache führt PolyTALENT GmbH mit den Bewerbern Kommunikation.

9.4 Sofern PolyTALENT GmbH dem Auftragsgeber einen Zugang zu einer webbasierten Software für das Management der Jobbewerber zur Verfügung stellt, ist dieser Zugang auf die Dauer der Vertragslaufzeit begrenzt. Die Software darf ausschließlich im Rahmen des/der vertragsgegenständlichen Bewerbungsprozesse eingesetzt werden. PolyTALENT GmbH kann zur Erfüllung dieser Leistung auf die Softwareangebote und Server von Dritten zurückzugreifen.

9.5 Der spezifische Leistungsumfang der SaaS-Lösung ist Gegenstand individueller Vereinbarungen bzw. richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot bzw. auf der Webseite des Anbieters der Drittsoftware zwischen den Parteien.

9.6 PolyTALENT GmbH räumt dem Auftragsgeber das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Auftragsgeber darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server / Computer des Auftragsgebers, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.Ä.) der vom Auftragsgeber eingesetzten Hardware.

9.7 Der Auftragsgeber ist nicht berechtigt, die Software oder den zur Verfügung gestellten Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Auftragsgeber ausdrücklich untersagt.

 

10. Datenlöschung im laufenden Betrieb und nach Vertragsbeendigung

10.1 PolyTALENT GmbH und der Auftraggeber sind sich darüber im Klaren, dass im Rahmen der Bewerbungsprozesse aus datenschutzrechtlichen Gründen, bestimmte Löschfristen einzuhalten sind. Es obliegt dem Auftragsgeber – als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO – den Löschturnus festzulegen und die Löschung vorzunehmen. Der Auftragsgeber kann PolyTALENT GmbH mit der Löschung beauftragen. PolyTALENT GmbH wird die personenbezogenen Daten der Bewerber nicht proaktiv löschen (Integrität und Vertraulichkeit der Daten).

10.2 Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird PolyTALENT GmbH die Bewerberdaten nach Ablauf von 4 Wochen unwiderruflich löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Es obliegt dem Auftragsgeber rechtzeitig sämtliche von ihm benötigte Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz / System abgelegt sind, zu übertragen, zu löschen oder zu sichern. Der Auftragsgeber hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

 

 

Teil 3- Sonstige Bestimmungen

 

11. Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von PolyTALENT GmbH richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.  

 

12. Vertragslaufzeit

Die Laufzeiten für die Leistungen von PolyTALENT GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

 

13. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit

Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass sie jeweils unabhängig voneinander für die ordnungsgemäße Verarbeitung der Bewerberdaten verantwortlich sind.  PolyTALENT GmbH ist datenschutzrechtlich Verantwortliche für die Bewerberdaten in ihrem Bewerberpool. Der Auftraggeber ist nach der Übergabe der Bewerberdaten eigenständig für die ordnungsgemäße Verarbeitung der übergebenen Bewerberdaten verantwortlich (sog. C2C – Controller to Controller-Weitergabe). Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Daten abgelehnter Bewerber in der Regel innerhalb von spätestens 6 Monaten nach der Ablehnung zu löschen sind – eine längere Aufbewahrung ist nur unter besonderen Umständen zulässig und sollte mit dem Datenschutzbeauftragten oder einem spezialisierten Rechtsanwalt abgestimmt werden.  PolyTALENT GmbH wird die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Verarbeitung von Bewerberdaten beim Auftraggeber nicht prüfen.

 

14. Vertraulichkeit und Geheimhaltung

14.1 PolyTALENT GmbH verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der PolyTALENT GmbH als auch des Auftraggebers, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von PolyTALENT GmbH erforderlich ist (Need-to-know-Prinzip). In Zweifelsfällen wird sich PolyTALENT GmbH vom Auftraggeber vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.

14.2 PolyTALENT GmbH verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.

 

15. Haftung/Freistellung

15.1 PolyTALENT GmbH haftet, aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt PolyTALENT GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag PolyTALENT GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragsgeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von PolyTALENT GmbH ausgeschlossen.

15.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von PolyTALENT GmbHfür seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

15.3 Der Auftraggeber stellt PolyTALENT GmbHvon jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen PolyTALENT GmbHaufgrund von Verstößen des Auftraggebers gegen diese Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

16.Schlussbestimmungen

16.1 Die zwischen PolyTALENT GmbH und den Auftraggeber geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

16.2 Sofern der Auftragsgeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von PolyTALENT GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

16.3 PolyTALENT GmbH ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; PolyTALENT GmbH ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser Geschäftsbedingungen wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

 

 

Stand: August 2025

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